Mathias Geburtig

AGB - Personalvermittlung

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Projektauftrag

  • Ostsee Solutions berät seine Kunden bei der Suche und Auswahl für zu besetzende Positionen.

  • Es wird zwischen dem suchenden Unternehmen (i.F. "Auftraggeber") und Ostsee Solutions|Trainings – und Personalvermittlung, ein Vertrag (Suchauftrag/Werkvertrag) abgeschlossen, der auch bei ausschließlich mündlicher Auftragserteilung Gültigkeit hat.

§2 Vorgehensweise/Durchführung

  • Details zum Aufgabenbereich und zum persönlichen und fachlichen Anforderungsprofil werden in Abstimmung mit dem suchenden Unternehmen in Form einer Spezifikation erarbeitet.

  • Sollten nach Absenden eines Bewerberprofils durch Ostsee Solutions an den Auftraggeber zu irgend einem Zeitpunkt Gespräche zwischen dem Bewerber und dem Auftraggeber stattfinden, die zu einer Einstellung zwischen dem Auftraggeber und dem Bewerber führen, ist vom Auftraggeber ein Honorar nach §3 zu entrichten. Ostsee Solutions hat seinen Teil des Vertrages mit dem Zeitpunkt der Einstellung des Bewerbers erfüllt.

  • Ostsee Solutions ist über den laufenden Bewerbungsprozess vom Auftraggeber zu unterrichten. Besonders wenn es zu bestimmten Bewerberauswahlverfahren, neuen Gesprächen, Änderungen der Aufgabe, des Vorgesetzten oder einer Fremdbesetzung kommt.

§3 Honorar/Kosten

  • Das Honorar für die Vermittlung ist der Auftragsbestätigung zu entnehmen.

  • Auch die Zahlungsmodalitäten werden im Vorfeld festgelegt und können von einer Drittelung (Auftrag/Präsentation/Besetzung) bis hin zur Einmalzahlung bei Abschluss des Anstellungsvertrages reichen.

  • Der jeweilige Betrag ist zu dem vereinbarten Zeitpunkt sofort fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.

     

§4 Reisekosten

  • Eventuell anfallende Reisekosten für Kandidaten oder Mitarbeiter, sind durch den Auftraggeber nach Rechnungsstellung durch Ostsee Solutions zu begleichen.

  • Reisekosten von Bewerbern, die entstehen, damit sich diese direkt beim suchenden Unternehmen vorstellen werden vom Auftraggeber direkt beglichen.

 §5 Anzeigepflicht

  • Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem von Ostsee Solutions angebotenen Bewerber innerhalb von 5 Tagen nach Vertragsunterzeichnung Ostsee Solutions schriftlich in Verbindung mit einer Kopie des Arbeitsvertrags anzuzeigen.

§6 Stornierung des Suchauftrages

  • Sollte der Auftrag vom Auftraggeber vorzeitig gekündigt werden, oder die Position durch den Auftraggeber selbst besetzt werden, fällt keine Stornogebühr an. Ausnahmen bilden Suchaufträge, die nicht am Stammsitz der Gesellschaft ausgeführt werden (Einzelfallregelung) und die der Drittelung unterliegen (wird nach Projektfortschritt berechnet).

  • Kommt ein Arbeitsvertrag zwischen dem Auftraggeber und einem von Ostsee Solutions gestellten Bewerber nach Kündigung des Vermittlungsvertrages zustande, so wird das Vermittlungshonorar dennoch in voller Höhe fällig.

§7 Vertraulichkeit

  • Ostsee Solutions verpflichtet sich, sämtliche, während der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

  • Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, ohne Zustimmung des Bewerbers, mit früheren oder dem momentanen Arbeitgeber des Bewerbers Kontakt aufzunehmen.

§8 Gerichtsstand

  • Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Rostock.

  • Dies gilt ausdrücklich auch für Streitigkeiten in Urkunden-, Wechsel- und Scheckverfahren. 

  • Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt in dieser Form nur, wenn der Kunde zu dem nach    § 38 ZPO nicht geschützen Personenkreis gehört.

§9 Salvatorische Klausel

  • Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen lückenhaft oder unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Es gilt dann eine solche Regelung als vereinbart, die in zulässiger Weise dem zum Ausdruck gekommenen Vertragswillen am nächsten kommt.

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